Die ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 26. Januar 2026 hat folgenden Beschluss gefasst:
- Dem Antrag für die Bewilligung des Dienstbarkeitsvertrages mit der Stadt Dietikon für die Nutzung der Parzelle "Breite Süd" für einen Quartierspielplatz wird zugestimmt.
Rechtsmittel:
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch.-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und
- im Übrigen wegen Rechtsverletzung sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung kann während 30 Tagen, ab 6. Februar 2026 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Bahnhofplatz 3, Dietikon eingesehen werden oder auf der Homepage unter www.kath-dietikon.ch.
Katholische Kirchenpflege Dietikon