Erste Zeugen
Aller Anfang liegt im Dunkeln. Wir wissen nicht genau und können höchstens Vermutungen darüber anstellen, wann und durch wen das Christentum in unsere Gegend kam. Sicher ist jedenfalls, dass durch das Limmattal eine Römerstrasse führte. Auf den Römerstrassen zogen nicht nur Soldaten, sondern auch Händler durch unsere Gegend. Unter den römischen Soldaten gab es Christen. Mauritius und seine Gefährten erlitten zwischen 280 und 300 bei Agaunum den Märtyrertod. Aus den gleichen Kreisen stammen Felix und Regula in Zürich. Ob diese auch im Limmattal den Glauben verkündeten, können wir höchstens mutmassen. Mit den Germaneneinfällen um das Jahr 500 ging die Römerherrschaft zu Ende. Dietikon kam zum Herzogtum Alemannien und dürfte zu jener Zeit auch seinen Namen erhalten haben.
Aus verschiedenen Anzeichen kann man schliessen, dass nun das Christentum auch hier verbreitet wurde. Seit zirka 600 gibt es ein Bistum Konstanz, zu dem auch der Zürichgau gehörte. 610 ruderte der irische Mönchsvater Kolumban mit Gallus und elf weiteren Gefährten limmataufwärts durch Dietikon nach Zürich.
Man darf mit grosser Sicherheit annehmen, dass im 8. Jahrhundert im Gebiet des heutigen Basi eine erste christliche Kultstätte in Dietikon stand. «Basi» ist eine Abkürzung von «Basilika» (ein Lehnwort aus dem Griechischen) und bedeutet Gotteshaus. Bei der Dietikoner Basi befand sich auch ein Friedhof, denn bei der Abtragung eines Hügels entdeckte man menschliche Skelette.
Im Dorfkern selbst ist eine Pfarrkirche seit dem Jahre 1089 urkundlich nachgewiesen. Ein Siegel des Kirchherrn von Dietikon aus dem Jahre 1313 zeigt St. Ulrich als Kirchenpatron.
Das Kloster Wettingen
Von grösster Bedeutung für Dietikon wurde die Gründung des Zisterzienserklosters in Wettingen, wo am 14. Oktober 1227 das klösterliche Leben begann. 1257 erwarb sich das Kloster Wettingen das Kirchenpatronat über Dietikon. Die Einkünfte der Kirche von Dietikon wurden am 13. Juni 1321 dem Kloster einverleibt, dafür müsste dieses die Priester anstellen und besolden. In der Regel waren Weltgeistliche als Pfarrer oder Leutpriester für Dietikon und in den dazugehörigen Filialen Urdorf und Killwangen tätig.
Die Ausdehnung der Pfarrei
Zur Mutterkirche in Dietikon gehörten schon im 14. Jahrhundert mehrere Kappellen in Dietikon, Oberurdorf, im untern Reppischtal, in Spreitenbach und Killwangen. Das Gebiet von Friedlisberg und Rudolfstetten gehörte ebenfalls zur ausgedehnten Pfarrei Dietikon.
Als erster reformierter Pfarrer von Dietikon gilt Beat Gering, ein Konventuale aus Wettingen, welcher hier von 1520 bis 1523 amtete. Am 7./8. August 1529 erklärten sich Abt und eine Mehrheit des Konvents zur Annahme der neuen Religion bereit; zuvor hatte dies der im Jahre 1528 verstorbene Abt Andreas Wengi immer wieder zu verhindern gewusst. Ein Teil der Konventualen blieb jedoch der alten Lehre treu.
Noch im Jahre 1529 wurden Bilder und Altäre aus der Kirche Dietikon entfernt und eine Kanzel in den Chor gestellt.
Nach der Schlacht von Kappel, am 11. Oktober 1531, setzten die katholischen Orte aber die Wiedereinführung der alten Religion im Kloster Wettingen durch. Unter dem Einfluss des Landvogtes Schönbrunner von Schwyz, der über die Herrschaft Baden amtete, wurde 1532 wieder der Altar in der Kirche aufgestellt, doch blieb in Dietikon eine reformierte Minderheit bestehen. Die Kirche wurde durch das Landfriedensgesetz beiden Konfessionen zugesprochen. Auch das Pfarrhaus, das dem Kloster Wettingen gehörte, bewohnten der reformierte und der katholische Pfarrer vorerst gemeinsam.
Lange Zeit ernannte nun der Abt von Wettingen den katholischen und den reformierten Pfarrer von Dietikon. 1712 wurde das bisher gemeinsame Kirchengut an beide Konfessionen verteilt; Wettingen behielt aber weiterhin das Kollaturrecht (das Recht, den Pfarrer zu bestellen). Das Kloster musste für den Unterhalt des Pfarrhauses, des Chorraumes und den Altar sorgen, während der Unterhalt der übrigen Teile der Kirche, den Kirchgenossen von Dietikon beider Konfessionen, oblag.
Das Kloster Wettingen musste auch für die Unterkunft des Leutpriesters sorgen. Ein erstes Pfarrhaus stand dort, wo heute das Vereinshaus steht. Unter Abt Denzler baute das Kloster 1833 das heutige Pfarrhaus. Sein über dem Eingang angebrachtes Wappen erinnert daran.
Politisch gehörte Dietikon damals zum neugeschaffenen Kanton Baden, dann zum Kanton Aargau. Schon im Jahre 1803 wurde es aber gegen das Gebiet von Lunkhofen an der Reuss ausgetauscht und kam zu Zürich, wobei den Katholiken von Dietikon ausdrücklich die freie Religionsausübung zugesichert wurde. Damit hatte Zürich erstmals auf seine zugunsten der Reformierten bestehende Ausschliesslichkeit ver-zichtet. Nach wie vor besass aber das Kloster Wettingen Eigentum an Pfarrhaus und Chorraum und das Kollaturrecht. Mit Dekret vom 7. November 1835 stellte der Kanton Aargau sämtliche Klöster unter staatliche Administration. Gestützt auf diesen Erlass übertrug die Finanzkommission des Kantons Aargau am 3. März 1837 sämtliche Rechte des Klosters Wettingen in Dietikon an die Regierung des Kantons Zürich. Am 14. Januar 1841 wurde das Kloster Wettingen vom Kanton Aargau aufgehoben.Die Gläubigen beider Konfessionen suchten in dieser wechselvollen Geschichtsepoche so gut als möglich miteinander aus- und in der Kirche nebeneinander durchzukommen. In der heutigen Zeit der Ökumene können wir uns also einer alten Tradition rühmen.
Auseinandersetzung um die Kollaturrechte
Die Eigentums- und Rechtsverhältnisse an der Simultankirche waren als Folge der geschichtlichen Entwicklung recht verworren, was sich besonders deutlich zeigte, als man in der Zeit vor 1926 das Simultanverhältnis lösen wollte.Als Kollatur bezeichnet man das Recht, einen Amtsträger, hier den Pfarrer, zu ernennen und in sein Amt einzusetzen. Nach dem kanonischen Recht ist für die Verleihung eines kirchlichen Amtes die kompetente kirchliche Autorität zuständig. Diese Autorität lag beim Konvent von Wettingen. Bis zur Reformation ernannte und besoldete das Kloster Wettingen unangefochten den jeweiligen Leutpriester von Dietikon. Als Dietikon 1803 an den Kanton Zürich kam, gerieten auch die Katholiken in den Zwiespalt zwischen Kirchenrecht und zürcherischer Kirchenpolitik. Es kam in der Folge zu Auseinandersetzungen zwischen dem Zürcher Regierungsrat und dem Abt von Wettingen. Mit der Veränderung der Eigentumsverhältnisse ging auch das Kollaturrecht an Zürich über, freilich unter Protesten des Konvents von Wettingen. Der Zürcher Regierungsrat gab nicht nach, denn er wollte einen Benediktiner aus dem Kloster Rheinau zum Pfarrer von Dietikon bestellen. In Anerkennung der Rechtslage weigerte sich der Abt von Rheinau den Pater nach Dietikon zu schicken. Um Dietikon nicht längere Zeit ohne Seelsorger zu lassen und nach verschiedenen Verhandlungen, ermächtigte schliesslich das Ordinariat Chur, den Abt von Rheinau, einen Priester zu bestimmen, der die Seelsorge als Pfarrprovisor zu führen habe. Das war der Zürcher Regierung wiederum nicht genehm. Sie machte der Kirchgemeinde einen Dreiervorschlag, anhand dessen sie zur definitiven Pfarrwahl schreiten sollte. Damit hätte sich Dietikon auf die Seite der Klostergegner gestellt. In einem Schreiben vom 13. November 1839 machte der Prior des Klosters Wettingen den Präsidenten der Kirchenpflege darauf aufmerksam, dass Chur die Rechte Wettingens anerkannt habe und eine definitive Pfarrwahl nicht stattfinden dürfe. Die Kirchgemeinde Dietikon lehnte eine definitive Pfarrwahl ab, bis die Sache kirchenrechtlich geordnet sei. Der Streit zog sich weiter in die Länge, wobei Wettingen auch noch an den Papst gelangte. Dieser entschied, dass weder Aargau noch Zürich Anspruch auf das Kollaturrecht hätten, und es könnte höchstens der Pfarrgemeinde abgetreten werden. Inzwischen verstrich viel Zeit, dass in der Zwischenphase die Klosteraufhebungen im Aargau beschlossen wurden. Die Sache blieb unerledigt, da der Aargau und Zürich anderes zu tun hatten. Am 18. Oktober 1854 konnte der Konvent in Mehrerau bei Bregenz neu eröffnet werden. Pius IX. übertrug alle Rechte Wettingens auf Abt und Konvent des Klosters Wettingen-Mehrerau. Die Äbte dieses Stiftes beanspruchen damit auch die ihnen gehörenden angestammten Kollatur-rechte. Nach fünfzehnjährigem Provisorium baten die Vorsteher der Gemeinden Dietikon, Spreitenbach und Rudolfstetten-Friedlisberg mit Schreiben vom 29. Mai 1854 den Abt um Übertragung der Patronatsrechte an die Pfarrgemeinde für die einmalige Pfarrwahl. Der Abt war einverstanden, aber die Zürcher Regierung lehnte das Gesuch der Kirchenpflege von Katholisch-Dietikon ab. Auch ein zweites Gesuch fand keine Gnade. Am 28. Oktober 1859 kam dann ein Vertrag zwischen dem Bischof von Chur und der Zürcher Regierung zustande – mit Genehmigung durch Abt Leopold unter Wahrung seiner Rechte, wonach das bischöfliche Ordinariat einen Dreiervorschlag machte und dem von der Regierung Gewählten die bischöfliche Admission erteilte. Dieser Kompromiss: Vorschlag durch eine geistliche Behörde und Wahl durch ein politisches Gremium, hat sich bis heute bewährt. Er liegt auch der geltenden Pfarrwahl-Verordnung zugrunde.
Am 27. Oktober 1863 trat das Gesetz betreffend das katholische Kirchenwesen in Kraft, mit welchem die bestehende Kirchgemeinde Dietikon ausdrücklich anerkannt wurde. Weitere katholische Kirchgemeinden nach diesem Gesetz waren Rheinau, Winterthur und Zürich; letztere wurde 1873 zur christkatholischen Kirchgemeinde. Nach der revidierten Kantonsverfassung von 1869 stand das Pfarrwahlrecht jedoch allgemein den Kirchgemeinden zu. Die Wahlen erfolgten aber jeweils auf Empfehlung des Bischofs von Chur, welcher gestützt auf die provisorische Abtretung des Kolltaurrechtes seitens des Abtes von Wettingen-Mehrerau, der Kirchgemeinde einen Dreiervorschlag unterbreitete.
Nach dem neuen Gesetz über das katholische Kirchenwesen vom 7. Juli 1963, welches die staatliche Anerkennung für alle katholischen Kirchgemeinden brachte, sind die Pfarrer auf Amtsdauer zu wählen. Das Verfahren wird in einer Verordnung der römisch-katholischen Zentralkommission geregelt. Diese sieht vor, dass der Bischof mit der Kirchenpflege Verbindung aufnimmt und ihr Gelegenheit gibt, Wünsche zu äussern. Danach nennt er ihr einen Kandidaten, auf besonderes Ersuchen noch einen zweiten oder dritten. Einer der Kandidaten ist durch die Kirchenpflege der Kirchgemeinde-Versammlung vorzuschlagen, welche darüber in geheimer Wahl abstimmt.
Gemäss Vorbehalt des Klosters Wettingen-Mehrerau bei der Abtretung der Kollatur an den Bischof von Chur stellen sich aber die neugewählten Pfarrer von Dietikon heute noch der Wahl persönlich oder schriftlich dem Abt vor.
Flächenmässige Veränderung
Man muss sich, wenn man die verschiedenen Gebietsveränderungen mit ihren Konsequenzen verstehen will, immer vor Augen halten, dass «Pfarrei» und «Kirchgemeinde» im katholischen Kirchenwesen keine identischen Begriffe sind. Zur Zeit der alten Ordnung und solange Dietikon aargauisch war, deckten sich diese Gebiete. Als Dietikon zum Kanton Zürich kam, wurde die katholische Kirchgemeinde Dietikon in ihrem damaligen Bestand als politische Organisationsform anerkannt. Der Staat regelt – zumindest nach heutigem Verständnis – nur die Belange der Kirchgemeinden, während die kirchlichen Behörden nach Kirchenrecht nur die Pfarrei kennen. Im Fall von Dietikon kam es mehrmals vor, wonach ein Gebiet vom Bischof der St. Agatha-Pfarrei zugewiesen oder von ihr abgetrennt wurde, ohne dass dies aber auf die vom staatlichen Recht beherrschte Kirchgemeinde von Einfluss wäre. Im Gesetz über das katholische Kirchenwesen vom 7. Juli 1963 umfasste die Kirchgemeinde Dietikon die politischen Gemeinde Dietikon, Geroldswil, Oetwil a.d.L und Weiningen.
Zwischen 1955 und 1964 – bis zum Bau der Bruder-Klaus-Kirche – gehörte Urdorf ebenfalls zur Pfarrei St. Agatha. Danach wurde Urdorf eine eigene Pfarrei und Kirchgemeinde.
Die Pfarrei St. Agatha zählte im Jahr 1968 über 15`000 Katholiken. Gestützt auf diese Zahlen drängte sich die Aufteilung der Pfarrei und der Bau neuer Kirchen auf. Die Kirchgemeinde kaufte an der heutigen Schützenstrasse 72 Aren Land für den späteren Bau einer St. Ulrichs-Kirche. (Dieser Plan wurde später fallen gelassen und das Land teilweise mit einer Wohnsiedlung mit 28 Wohnungen «Breiti» überbaut.) Hingegen wurde im Osten der Bau der St. Josefs-Kirche neben dem St. Josefsheim, an der Urdorferstrasse realisiert. Die Anlage mit Kirche, Pfarrhaus und Sigristenhaus wurde nach den Plänen von Architekt Julius Senn erbaut. Die Kirchweihe war am 20. Oktober 1968. Mit bischöflichem Dekret vom 3. September 1972 wurde das Gebiet östlich des Schäflibachs von der St.Agatha-Pfarrei abgetrennt und zur eigenen Pfarrei St.Josef erhoben.
Am 3. September 1972 wurde die St. Johannes-Kirche im Zentrum von Geroldswil eingeweiht und gleichzeitig zur eigenständigen Pfarrei erhoben. 1985 erfolgte die Kirchenrechtliche Abtrennung der Gebiete ennet der Limmat zur Bildung der neuen Kirchgemeinde Geroldswil, umfassend die Gemeinden Oetwil a/L, Geroldswil und Weiningen. Seit dem 1. Januar 1986 ist die katholische Kirchgemeinde Dietikon deckungsgleich mit der politischen Gemeinde Dietikon.
Wieder eine Pfarrei
Im Jahre 2014 wurden die beiden Pfarreien mit bischöflichem Dekret wiederum zusammengelegt da sowohl alle Vereine die ganze Stadt Dietikon umfassen und unter Pfarrer P. Leo Müller eine Kirchenstiftung gegründet wurde, die alle pfarramtlichen Bereiche von St. Agatha und St. Josef beinhaltet.