Montag, 1. Juni 2026, 19.30 Uhr
im Pfarreizentrum St. Agatha in Dietikon
Traktanden:
- Genehmigung der Jahresrechnung 2025 der Kirchgemeinde
- Genehmigung der Bauabrechnung für die Sanierung der Nasszellen im Pfarrhaus St. Agatha
- Erneuerungswahlen der Rechnungsprüfungskommission (RPK): Fünf Mitglieder der RPK und des Präsidiums
- Beantwortung von Anfragen gem. Artikel 23 Kirchgemeindereglement der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich
Nach Abschluss der Kirchgemeindeversammlung folgen Informationen der Kirchenpflege und aus der Synode. Anschliessend sind alle Teilnehmenden zu einem Apéro eingeladen.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Kirchgemeinde Dietikon, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Folglich besitzen auch Mitglieder der Kirchgemeinde mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen, das aktive und passive Wahlrecht. Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB stehen.
Anfragen müssen bis spätestens
10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung bei der Kirchenpflege eintreffen, damit si[Dokument ist nicht vorhanden oder nicht öffentlich]e in der Kirchgemeindeversammlung behandelt werden.
Die Akten liegen auf zur Einsicht von
Montag, 18. Mai 2026 bis Montag, 1. Juni 2026, 17.00 Uhr während der Bürostunden im Sekretariat der Kath. Kirchgemeinde Dietikon, Bahnhofplatz 3. Auf der Website www.kath-dietikon.ch können die Akten heruntergeladen oder bestellt werden.