Montag, 1. Dezember 2025, 19.30 Uhr
im Pfarreizentrum St. Agatha in Dietikon
Traktanden:
- Antrag für einen Verpflichtungskredit über CHF 115'000 für die Sanierung der Aussenfassade der Liegenschaft Poststrasse 34
- Budget 2026: Genehmigung Budget 2026 und Antrag Kirchenpflege auf Beibehaltung des Steuerfusses bei 13% (wie bisher)
- Beantwortung von Anfragen gem. Artikel 23 Kirchgemeindereglement der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich
Nach Abschluss der Kirchgemeindeversammlung folgen Informationen der Kirchenpflege und aus der Synode. Anschliessend sind alle Teilnehmenden zu einem Apéro eingeladen.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Kirchgemeinde Dietikon, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Folglich besitzen auch Mitglieder der Kirchgemeinde mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen, das aktive und passive Wahlrecht. Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB stehen.
Anfragen müssen bis spätestens
Freitag, 17. November 2025 schriftlich bei der Kirchenpflege eintreffen, damit sie in der Kirchgemeindeversammlung behandelt werden.
Die Akten liegen auf zur Einsicht von
Montag, 10. November 2025 bis Montag, 1. Dezember 2025, 17.00 Uhr während der Bürostunden im Sekretariat der Kath. Kirchgemeinde Dietikon, Bahnhofplatz 3. Auf der Website www.kath-dietikon.ch können die Akten heruntergeladen oder bestellt werden.