Die Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Antrag für einen Verpflichtungskredit über CHF 115'000 für die Sanierung der Aussenfassade der Liegenschaft Poststrasse 34 wurde genehmigt.
- Das Budget 2026 wurde mit einem Aufwandüberschuss von CHF 333'500 genehmigt und der Steuerfuss wird bei 13% beibehalten.
Rechtsmittel:
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch.-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert 5 Tagen und
- im Übrigen wegen Rechtsverletzung sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung kann während 30 Tagen, ab 11. Dezember 2025 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Bahnhofplatz 3, Dietikon eingesehen werden oder auf der Homepage unter www.kath-dietikon.ch.
Katholische Kirchenpflege Dietikon