Daniel Fasser

Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Kirchgemeindeversammlung (Foto: Daniel Fasser)

Montag, 26. Januar 2026, 19.30 Uhr
im Pfarreizentrum St. Agatha in Dietikon
Daniel Fasser,



Traktanden:
  1. Antrag für die Bewilligung eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Stadt Dietikon für die Nutzung der Parzelle Breiti Süd für einen Quartierspielplatz
  2. Beantwortung von Anfragen gem. Artikel 23 Kirchgemeindereglement der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich

Anschliessend sind alle Teilnehmenden zu einem einfachen Apéro eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Kirchgemeinde Dietikon, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Folglich besitzen auch Mitglieder der Kirchgemeinde mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen, das aktive und passive Wahlrecht. Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB stehen.

Anfragen müssen bis spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich bei der Kirchenpflege eintreffen, damit sie in der Kirchgemeindeversammlung behandelt werden.

Die Akten liegen auf zur Einsicht von Donnerstag, 15. Januar bis Montag, 26. Januar, 17.00 Uhr während der Bürostunden im Sekretariat der Kath. Kirchgemeinde Dietikon, Bahnhofplatz 3. Auf der Website www.kath-dietikon.ch können die Akten heruntergeladen oder bestellt werden.

Ich wünsche die Unterlagen per Email zugestellt.

Wenn Sie uns Ihre Kontaktangaben bekanntgeben, dann werden wir Ihnen die Unterlagen zur Kirchgemeindeversammlung gerne per Email zustellen.
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Bereitgestellt: 23.12.2025     Besuche: 81 Monat