Montag, 2. Juni 2025, 19.30 Uhr
im Pfarreizentrum St. Agatha in Dietikon
Traktanden:
- Genehmigung der Jahresrechnung der Kirchgemeinde 2024
- Genehmigung der der Bauabrechnung für die Erneuerung der Akustikanlage in der Kirche St. Agatha über CHF 264'755.14
- Beantwortung von Anfragen gem. Artikel 23 Kirchgemeindereglement der röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich
Nach Abschluss der Kirchgemeindeversammlung folgen Informationen der Kirchenpflege und aus der Synode. Anschliessend sind alle Teilnehmenden zu einem Apéro eingeladen.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Kirchgemeinde Dietikon, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder einer Niederlassungs- oder Aufenthalts-bewilligung sind. Folglich besitzen auch Mitglieder der Kirchgemeinde mit ausländischer Staatsangehörigkeit, welche über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen, das aktive und passive Wahlrecht. Vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die unter einer umfassenden Beistandschaft gemäss Art. 398 ZGB stehen.
Die Akten liegen ab
Montag, 19. Mai 2025 bis Montag, 2. Juni 2025, 17.00 Uhr während der Bürostunden im Sekretariat der Kath. Kirchgemeinde Dietikon, Bahnhofplatz 3, zur Einsicht auf oder können auf der Website www.kath-dietikon.ch heruntergeladen oder per Email zugestellt werden.