Kirchenpflege
Die Aufgaben und Pflichten der Kirchenpflege
Die Kirchenpflege wird alle vier Jahre an der Urne von den Stimmberechtigten der Gemeinde gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern. Die gewählten Mitglieder konstituieren, mit Ausnahmen vom Präsidium, sich selbst.Die Kirchenpflege schafft auf ihrem Gebiet Voraussetzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens.
Die Kirchenpflege führt die Geschäfte der Kirchgemeinde im Rahmen der kantonalen Gesetze und Verordnungen, soweit die Kirchgemeindeordnung nichts anderes bestimmt. Sie befasst sich mit jenen Aufgaben, die ihr vom Gesetz und aufgrund von Gemeindebeschlüssen zukommen: mit der Verwaltung der finanziellen Mittel, mit Personalfragen, Zusammenarbeit mit der Seelsorge, mit der Verwaltung und Unterhalt der Liegenschaften sowie der kirchlichen Gebäude.
Die Kirchenpflege ist befugt aus ihren Mitgliedern, Ausschüsse zur Vorbereitung von Geschäften und Vorberatenden Kommissionen zu bestellen.
Verhandlungen aus der Kirchenpflege
Dokumente aus den Verhandlungen der KirchenpflegeAugust 2010
Karl GeigerPräsident |
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Catherine Stocker-MittazVize-PräsidentinRessort Kirchliche Dienste, Vereine und Jugend |
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Regula BizzozeroRessort Finanzen |
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Martin EugsterRessort Liegenschaften |
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Hilda KieniRessort Personal |
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Martin SennRessort Personal |
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Michela TedescoRessort Kirchliche Dienste, Vereine und Jugend |
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