Kirchenpflege

Die Aufgaben und Pflichten der Kirchenpflege

Die Kirchenpflege wird alle vier Jahre an der Urne von den Stimmberechtigten der Gemeinde gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern. Die gewählten Mitglieder konstituieren, mit Ausnahmen vom Präsidium, sich selbst.

Die Kirchenpflege schafft auf ihrem Gebiet Voraussetzungen für die Entfaltung des kirchlichen Lebens.

Die Kirchenpflege führt die Geschäfte der Kirchgemeinde im Rahmen der kantonalen Gesetze und Verordnungen, soweit die Kirchgemeindeordnung nichts anderes bestimmt. Sie befasst sich mit jenen Aufgaben, die ihr vom Gesetz und aufgrund von Gemeindebeschlüssen zukommen: mit der Verwaltung der finanziellen Mittel, mit Personalfragen, Zusammenarbeit mit der Seelsorge, mit der Verwaltung und Unterhalt der Liegenschaften sowie der kirchlichen Gebäude.

Die Kirchenpflege ist befugt aus ihren Mitgliedern, Ausschüsse zur Vorbereitung von Geschäften und Vorberatenden Kommissionen zu bestellen.

Verhandlungen aus der Kirchenpflege

Dokumente aus den Verhandlungen der Kirchenpflege
August 2010

Karl Geiger

Präsident
 E-Mail senden

Catherine Stocker-Mittaz

Vize-Präsidentin
Ressort Kirchliche Dienste, Vereine und Jugend
 E-Mail senden

Regula Bizzozero

Ressort Finanzen
 E-Mail senden

Martin Eugster

Ressort Liegenschaften
 E-Mail senden

Hilda Kieni

Ressort Personal
 E-Mail senden

Martin Senn

Ressort Personal
 E-Mail senden

Michela Tedesco

Ressort Kirchliche Dienste, Vereine und Jugend
 E-Mail senden

Kontakt

Kath. Kirchgemeinde Dietikon
Sekretariat


Bahnhofplatz 3
Postfach
8953 Dietikon
Tel 044 740 19 38
Fax 044 741 22 30
 E-Mail senden

Kirchenpflege


Adobe-Reader gratis downloaden